Steuererklärung für Privatpersonen Persönlich betreut in Heidelberg
Die Blank Steuerberatung in Heidelberg erstellt Ihre Steuererklärung, prüft Ihre Steuerbescheide und berät Sie bei Erbschaft, Schenkung und privater Steuerplanung. Dafür brauchen wir die Bescheinigungen und Belege des Jahres und den letzten Bescheid. Mit der Steuererklärung vom Steuerberater bleibt Ihnen nach dem Rechtsstand vom Oktober 2026 in der Regel Zeit bis Ende Februar des übernächsten Jahres, wenn Sie abgabepflichtig sind.

Eckdaten
Ihre Beratung auf einen Blick
- Leistungen
- Steuererklärung, Bescheidprüfung, Erbschaft und Schenkung, Steuerplanung
- Mandanten
- Privatpersonen und Angestellte
- Ansprechpartner
- Yannick Blank, Steuerberater, M.A. Taxation
- Kanzlei
- Lutherstraße 9, 69120 Heidelberg
- Bürozeiten
- Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, Termine nach Vereinbarung
- Honorar
- Individuell, auf Anfrage
Leistungen
Was wir für Privatpersonen übernehmen
Wir erstellen Ihre jährliche Erklärung und prüfen Bescheide. Dazu kommen seltenere Anlässe wie ein Erbe oder eine Schenkung.
Die jährliche Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Ihre private Steuererklärung aus den Bescheinigungen und Belegen des Jahres. Fragen zur Lohnsteuer klären wir dabei mit. Hat sich im Jahr etwas geändert, etwa durch eine Heirat oder ein Kind, gehen wir die Folgen mit Ihnen durch.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat mit Beratung mehr Zeit. Nach § 149 der Abgabenordnung in der im Oktober 2026 geltenden Fassung sind Erklärungen, mit deren Erstellung eine Kanzlei beauftragt ist, bis zum letzten Tag im Februar des zweiten Jahres nach dem Steuerjahr abzugeben, sofern das Finanzamt nicht im Einzelfall eine frühere Abgabe anordnet. Ohne Beratung sind es sieben Monate nach Jahresende.
Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid gegen die Erklärung und das geltende Recht. Weicht das Finanzamt ab, erklären wir Ihnen die Abweichung und besprechen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Die Frist dafür ist kurz. Nach § 355 der Abgabenordnung in der im Oktober 2026 geltenden Fassung ist der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen.
Können Sie eine Nachzahlung nicht sofort begleichen, beantragen wir für Sie eine Stundung. Sinken Ihre Einkünfte, stellen wir einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Über beide Anträge entscheidet das Finanzamt.
Eine Wohnung geerbt oder Vermögen übertragen
Bei einem Erbe oder einer Schenkung beraten wir Sie zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Nach dem Rechtsstand im Oktober 2026 verlangt § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), einen Erwerb, der unter die Erbschaftsteuer fällt, dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten schriftlich anzuzeigen, nachdem Sie davon erfahren haben. Ob eine Ausnahme gilt, prüfen wir mit Ihnen.
Die Erbschaftsteuererklärung kann das Finanzamt nach § 31 ErbStG von jedem Beteiligten verlangen, mit einer Frist von mindestens einem Monat. Vom Erbfall erfährt es auch von anderer Seite, denn nach § 33 ErbStG melden Banken die bei ihnen verwahrten Werte des Verstorbenen und nach § 34 ErbStG Gerichte und Notare unter anderem Erbscheine und eröffnete Testamente.
Bei einer Übertragung zu Lebzeiten klären wir die steuerliche Seite, bevor der Vertrag steht. Testament und Verträge gestalten wir nicht, das ist Sache von Notar oder Rechtsanwalt. Geht ein Betrieb über, beraten wir zur Nachfolge im Unternehmen.
Vor einer größeren Entscheidung
Wir prüfen mit Ihnen vor einer Entscheidung, welche rechtlich zulässigen Gestaltungen in Ihrer Lage in Frage kommen und was sie für Ihre Steuerbelastung bedeuten. Dazu gehört auf Wunsch die Finanz- und Vermögensplanung im Privatbereich. Entscheiden können Sie dann in Kenntnis der steuerlichen Folgen.
Was wir für Ihre Erklärung brauchen
Welche Belege des Jahres für Ihre Erklärung zählen, sagen wir Ihnen vorab. Zum ersten Termin genügen die letzte Steuererklärung und der Bescheid dazu. Die übrigen Unterlagen können Sie uns auf Wunsch digital übermitteln.
- Steuer-Identifikationsnummer und letzter Steuerbescheid
- Bescheinigungen über Lohn, Rente oder andere Einkünfte
- Belege zu Werbungskosten wie Fahrten, Arbeitsmitteln oder Fortbildung
- Nachweise zu Versicherungen, Spenden und Kinderbetreuung
- Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
Ablauf
Ihre Steuererklärung Schritt für Schritt
Anfrage
Sie schildern uns Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Unterlagen
Wir nennen Ihnen die Unterlagen für Ihren Fall. Sie reichen sie auf Wunsch digital ein. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach.
Erklärung
Wir erstellen die Erklärung und beantworten Ihre Rückfragen. Erst nach Ihrer Freigabe reichen wir sie beim Finanzamt ein.
Bescheid
Sobald der Steuerbescheid vorliegt, gleichen wir ihn mit der Erklärung ab. Weicht er ab, besprechen wir das weitere Vorgehen innerhalb der Einspruchsfrist.
Häufige Fragen
Fragen zur Steuererklärung und zum Bescheid
Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Steuererklärung?
Ein Steuerberater lohnt sich, wenn Ihre Lage über eine einfache Erklärung hinausgeht oder Sie die Arbeit mit Formularen und Fristen abgeben möchten. Typische Anlässe sind ein Erbe, eine Schenkung, ein Bescheid mit offenen Fragen oder eine Entscheidung mit steuerlichen Folgen.
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben sein?
Mit Steuerberater haben Sie für die Steuererklärung 2025 bis zum 1. März 2027 Zeit, ohne Beratung endete die Frist am 31. Juli 2026. Das gilt nach § 149 AO in der Fassung vom Oktober 2026, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Der letzte Tag im Februar fällt 2027 auf einen Sonntag, nach § 108 Absatz 3 AO zählt der folgende Werktag. Fordert das Finanzamt die Erklärung früher an, gilt dessen Frist.
Wann lohnt es sich, den Steuerbescheid prüfen zu lassen?
Eine Prüfung lohnt sich, sobald der Bescheid von Ihrer Erklärung abweicht oder Sie ihn nicht nachvollziehen können. Weil für einen Einspruch nach dem Recht vom Oktober 2026 nur ein Monat ab Bekanntgabe bleibt, sollte der Bescheid bald nach dem Eingang bei uns sein.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Wir brauchen Ihre Steuer-Identifikationsnummer, den letzten Steuerbescheid, die Bescheinigungen über Ihre Einkünfte und Belege zu den Ausgaben, die Sie geltend machen möchten.
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Was ist der Unterschied?
Ein Lohnsteuerhilfeverein darf nach § 4 StBerG in der Fassung vom Oktober 2026 nur seine Mitglieder beraten und in der Regel nur zur Einkommensteuer, etwa bei Lohn oder Rente. Hat ein Mitglied Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze, darf der Verein grundsätzlich nicht beraten. Steuerberater sind nach § 3 StBerG ohne diese Grenzen zur Hilfe in Steuersachen befugt.
Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?
Ihr Honorar nennen wir Ihnen auf Anfrage, bevor Sie uns beauftragen. Das Honorar der Kanzlei richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vom Wert des Gegenstands und vom Umfang der Aufgabe ab.
Kann ich die Kosten für den Steuerberater absetzen?
Zum Teil. Kosten für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung oder für Fragen zur Erbschaftsteuer gehören zur privaten Lebensführung und sind nach § 12 EStG, Stand Oktober 2026, nicht abziehbar, seit 2006 auch nicht als Sonderausgaben. Kosten für die Ermittlung von Einkünften, etwa für eine Einnahmenüberschussrechnung, sind dagegen Werbungskosten oder Betriebsausgaben. So ordnet es das Bundesfinanzministerium im Schreiben vom 21.12.2007 zu.
Kontakt
Ihr Anliegen besprechen wir persönlich
Ob jährliche Erklärung, Bescheid oder Erbfall, im Gespräch klären wir, welche Unterlagen nötig sind und welche Frist gilt. Für ein erstes Gespräch genügen Ihre letzte Steuererklärung und der Bescheid dazu.