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Blank Steuerberatung

Gründung, Nachfolge und Betriebsprüfung Steuerliche Gestaltung und Beratung in Heidelberg

Die Blank Steuerberatung in Heidelberg-Neuenheim begleitet Sie bei einmaligen Anlässen mit steuerlicher Tragweite: Gründung, Unternehmensnachfolge, Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, Betriebsprüfung sowie Planung und Finanzierung. Einbinden sollten Sie uns, bevor Verträge unterschrieben sind, bei einer Betriebsprüfung ab Eingang der Prüfungsanordnung. Wir übernehmen die steuerliche Seite, die rechtliche Gestaltung von Verträgen bleibt bei Rechtsanwalt oder Notar.

Besprechung am Schreibtisch, eine Hand hält ein Notizbuch, die andere einen Stift

Eckdaten

Gestaltung und Beratung auf einen Blick

Anlässe
Gründung, Nachfolge, Kauf und Verkauf, Betriebsprüfung, Planung und Finanzierung
Mandanten
Gründer, Freiberufler, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
Ansprechpartner
Yannick Blank, Steuerberater, M.A. Taxation
Zeitpunkt
Vor der Unterschrift unter Verträge, bei Prüfungen ab Eingang der Prüfungsanordnung
Honorar
Individuell, auf Anfrage

Anlässe

Fünf Anlässe, bei denen wir Sie steuerlich begleiten

Bei allen fünf Anlässen bearbeiten wir die steuerliche und die betriebswirtschaftliche Seite. Vorhandene Verträge und Vertragsentwürfe prüfen wir nach steuerlichen Gesichtspunkten, bevor Sie unterschreiben.

Gründung und Wahl der Rechtsform

Bei einer Gründung fallen Entscheidungen, die sich später nur mit Aufwand ändern lassen. Die Rechtsform legt fest, wer den Gewinn versteuert und welche Pflichten zu Buchführung und Abschluss entstehen. Je nach Rechtsform und Tätigkeit betrifft die Gründung die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer und bei einem Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG auch die Gewerbesteuer. Wir vergleichen die Möglichkeiten anhand Ihres Businessplans und Ihrer Zahlen, bevor Sie sich festlegen.

Mit der Eröffnung beginnen die Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Nach § 138 der Abgabenordnung (AO) in der im Oktober 2026 geltenden Fassung müssen Sie die Eröffnung eines Betriebs oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzeigen und dem Finanzamt weitere Auskünfte zur Besteuerung geben. Dafür gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der in der Regel elektronisch über ELSTER zu übermitteln ist. Wir beraten Sie rund um die Gründung, auch zu diesen Anzeigen und zu Fördermitteln, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen.

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans
  • Unterstützung bei Finanzierungsthemen
  • Beratung zu Fördermitteln für die Gründung
  • Planung der Neugründung
Laufende Betreuung nach der Gründung

Unternehmensnachfolge planen

Eine Unternehmensnachfolge braucht Vorlauf, ob der Betrieb in der Familie bleibt oder verkauft wird. Wir beraten zu Planung und Ablauf der Übergabe, zu den Steuerfolgen für Übergeber und Nachfolger und zur Wahl der Rechtsform. Dazu gehört die Frage, wie Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens nach der Übergabe sichern.

Für die Steuern kommt es auf den Weg an. Bei einer Übergabe in der Familie durch Schenkung oder Erbe geht es um die Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei einem Verkauf des Betriebs durch den Inhaber nach dem Rechtsstand im Oktober 2026 um die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG. Wird der ganze Betrieb verpachtet, gilt er nach derselben Vorschrift in der Regel erst als aufgegeben, wenn Sie die Aufgabe gegenüber dem Finanzamt erklären.

Wird ein Unternehmen verschenkt oder vererbt, kann das Betriebsvermögen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben. Nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Oktober 2026 geltenden Fassung kann diese Befreiung in ihrer Grundform rückwirkend und anteilig entfallen, wenn der Nachfolger den Betrieb innerhalb von fünf Jahren verkauft oder aufgibt.

Erbschaft und Schenkung privat

Kauf, Verkauf und Umgründung

Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen hängt die Steuerlast beider Seiten davon ab, wie der Übergang gestaltet ist. Deshalb setzen wir vor der Unterschrift an und vergleichen mit Ihnen die möglichen Wege. Ändert sich die Rechtsform oder wird eine Gesellschaft aufgelöst, planen wir die steuerlichen Schritte mit.

  • Planung und Beratung beim Unternehmenskauf und -verkauf
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Vertragsprüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten
  • Planung von Umgründungen und Liquidationen

Begleitung einer Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung beginnt mit der Prüfungsanordnung des Finanzamts. Nach den §§ 196 und 197 AO, wie sie im Oktober 2026 gelten, legt die Anordnung den Umfang der Prüfung fest und geht Ihnen in der Regel angemessene Zeit vor Beginn zu, zusammen mit dem voraussichtlichen Termin und den Namen der Prüfer.

Wir übernehmen die Abwicklung der Prüfung. Dazu sehen wir die Anordnung durch, stellen die angeforderten Unterlagen und Daten zusammen und sind Ansprechpartner für die Prüfer. Am Ende begleiten wir die Schlussbesprechung und nehmen zu den Feststellungen Stellung.

Planung, Bewertung und Finanzierung

Vor einer Investition, einem Kredit oder dem nächsten Geschäftsjahr brauchen Sie belastbare Zahlen. Wir bereiten diese Zahlen mit Ihnen auf und entwickeln eine Steuerplanung, die zu Ihren Vorhaben passt. Über wichtige Neuerungen im Steuerrecht informieren wir Sie laufend.

  • Unterstützung bei Finanzierungsgesprächen mit Banken
  • Unternehmensplanung, Strategien und Geschäftspläne
  • Unternehmensbewertung
  • Bilanz- und Erfolgsanalysen
  • Beratung bei Kalkulationsfragen
  • Beratung zu Investitionsentscheidungen
  • Anträge zu Stundung, Fristverlängerung und Vorauszahlungen

Ablauf

So begleiten wir Sie bei einem Anlass

  1. Anlass schildern

    Sie schildern uns Vorhaben und Zeitplan. Liegen schon Verträge, Pläne oder Schreiben des Finanzamts vor, legen Sie diese für das Gespräch bereit.

  2. Wege prüfen

    Wir prüfen die steuerlichen Folgen der möglichen Wege und rechnen sie mit Ihren Zahlen durch. Liegen bereits Vertragsentwürfe vor, gehören sie in diese Prüfung.

  3. Entscheidung

    Im Gespräch erläutern wir Ihnen die Ergebnisse und unsere Empfehlung. Sie entscheiden, welchen Weg Sie gehen. Die Verträge setzen Rechtsanwalt oder Notar auf.

  4. Umsetzung

    Wir begleiten die steuerliche Umsetzung, stellen die nötigen Anträge und überwachen die Fristen. Auf Wunsch geht es danach in der laufenden Betreuung weiter.

Konsultieren Sie uns

Häufige Fragen

Fragen zu Gründung, Nachfolge und Betriebsprüfung

Wann binde ich die Kanzlei bei einer Gründung ein?

Möglichst früh, bevor Sie sich auf eine Rechtsform festlegen oder Verträge unterschreiben. Dann lassen sich Rechtsform, Businessplan und Finanzierung noch aufeinander abstimmen.

GmbH oder Einzelunternehmen: Was ist steuerlich günstiger?

Das lässt sich nur mit Ihren Zahlen beantworten. Es hängt vor allem von der Höhe des Gewinns ab, davon, wie viel Sie privat aus dem Unternehmen beziehen wollen, und vom zusätzlichen Aufwand einer GmbH. Nach dem Recht vom Oktober 2026 zahlt bei einem Einzelunternehmen der Inhaber Einkommensteuer auf den Gewinn, eine GmbH zahlt als Kapitalgesellschaft selbst Körperschaftsteuer. Die GmbH muss außerdem ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.

Gilt für mich die Kleinunternehmerregelung?

Das hängt von Ihrem Umsatz ab. Nach § 19 UStG in der seit 01.01.2025 geltenden Fassung sind Ihre Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Im Gründungsjahr gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung die Grenze von 25.000 Euro. Der Vorsteuerabzug entfällt, und wer auf die Regelung verzichtet, ist daran mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.

Was macht ein Steuerberater bei einer Betriebsprüfung?

Ein Steuerberater sieht die Prüfungsanordnung durch, stellt die angeforderten Unterlagen und Daten zusammen, ist während der Prüfung Ansprechpartner für die Prüfer und begleitet die Schlussbesprechung. Zu den Feststellungen nimmt er Stellung. Diese Abwicklung übernehmen wir für Sie. Wie die Prüfung ausgeht, hängt vom Sachverhalt ab, ein bestimmtes Ergebnis sagen wir deshalb nicht zu.

Wie früh sollte eine Nachfolge geplant werden?

Sobald absehbar ist, dass Sie Ihr Unternehmen abgeben wollen, und nicht erst kurz vor dem Termin. Ob Sie verkaufen, verschenken oder vererben, wann die Übergabe stattfindet und welche Rechtsform das Unternehmen danach hat, bestimmt die steuerlichen Folgen für beide Seiten. Gestalten lassen sich diese Punkte nur vor der Übertragung.

Kontakt

Beratung vor der Entscheidung

Für ein erstes Gespräch genügen Anlass und Zeitplan, dazu vorhandene Vertragsentwürfe oder Schreiben des Finanzamts wie die Prüfungsanordnung. Danach besprechen wir mit Ihnen, welche steuerlichen Fragen zuerst zu klären sind.