Leistungen der Steuerberatung Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen in Heidelberg
Die Blank Steuerberatung ist die Steuerkanzlei von Steuerberater Yannick Blank in Heidelberg-Neuenheim. Sie betreut Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen in drei Bereichen. Zu den Leistungen gehören Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Jahresabschluss, die Beratung bei Gründung, Nachfolge und Betriebsprüfung sowie die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Die Zusammenarbeit läuft persönlich in der Kanzlei oder digital über DATEV Unternehmen online. Jedes Mandat hat einen festen Ansprechpartner.
Eckdaten
Die Leistungen auf einen Blick
- Kanzlei
- Blank Steuerberatung, Steuerberater Yannick Blank, M.A. Taxation
- Sitz
- Lutherstraße 9, 69120 Heidelberg, im Stadtteil Neuenheim
- Mandanten
- Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen
- Bereiche
- Unternehmen & Selbständige, Privatpersonen, Gestaltung & Beratung
- Zusammenarbeit
- Persönlich in der Kanzlei oder digital über DATEV Unternehmen online
- Honorar
- Individuell, auf Anfrage
Leistungen
Die drei Leistungsbereiche der Kanzlei

Unternehmen & Selbständige
Für Gesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler übernehmen wir das laufende Rechnungswesen. Auswertungen und Buchhaltungskonten sehen Sie auf Wunsch online ein.
- Finanzbuchhaltung mit Auswertungen
- Lohnabrechnungen und Lohnkonten
- Jahresabschluss und Offenlegung
- Einnahmenüberschussrechnung

Privatpersonen
Wir kümmern uns um Ihre privaten Steuerangelegenheiten und planen mit Ihnen voraus, wo sich eine Entscheidung steuerlich auswirkt.
- Private Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Anträge auf Stundung und Herabsetzung
- Steuerliche Fragen zu Erbschaft und Schenkung

Gestaltung & Beratung
Bei Anlässen, die nicht jedes Jahr kommen, beraten wir zu den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Sinnvoll ist ein Gespräch, bevor Verträge unterschrieben sind.
- Gründung und Wahl der Rechtsform
- Nachfolge, Kauf und Verkauf
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Planung, Finanzierung und Bankgespräche
Anlässe
Welcher Bereich zu Ihrem Anlass passt
Viele Anliegen beginnen mit einem konkreten Anlass und nicht mit einer Steuerart.
Eine Firma gründen
Vor der Gründung vergleichen wir die Rechtsformen anhand Ihres Businessplans. Die Beratung zur Gründung setzt an, bevor Verträge unterschrieben sind.
Erste Mitarbeiter
Mit der ersten Einstellung kommt die monatliche Lohnabrechnung dazu. Die Lohnbuchhaltung mit Lohnkonten und Bescheinigungen übernehmen wir für Sie.
Selbständig und privat
Als Selbständiger können Sie Buchhaltung und private Einkommensteuererklärung in eine Hand geben. Die Betreuung für Selbständige verbindet beides.
Ein unklarer Bescheid
Weicht der Bescheid von Ihrer Erklärung ab, gilt für einen Einspruch eine kurze Frist. Wir prüfen den Steuerbescheid und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Erbe oder Schenkung
Haben Sie eine Wohnung geerbt oder wollen Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen, beraten wir Sie zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Verträge gestalten Notar oder Rechtsanwalt.
Das Finanzamt prüft
Kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an, übernehmen wir ab der Prüfungsanordnung die Begleitung der Prüfung und sind Ansprechpartner für die Prüfer.
Leistungen
Was ein Steuerberater für Sie übernimmt
Nach § 33 StBerG berät ein Steuerberater seine Mandanten in Steuersachen, vertritt sie und hilft ihnen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Hilfe bei der Buchführung und bei Abschlüssen für die Besteuerung.
Steuererklärungen privat und betrieblich
Ein Steuerberater erstellt Ihre Steuererklärungen und reicht sie nach Ihrer Freigabe beim Finanzamt ein. Für Privatpersonen ist das vor allem die Einkommensteuererklärung, für Betriebe je nach Tätigkeit und Rechtsform die Erklärungen zur Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Bei einem Erbe oder einer Schenkung beraten wir zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
Gibt ein Betrieb seine Buchhaltung ab, führt der Steuerberater sie laufend und rechnet die Löhne ab. Wir kontieren Ihre Geschäftsfälle und bereiten die Zahlen in betriebswirtschaftlichen Auswertungen auf, die Sie auf Wunsch online einsehen. Für Ihre Mitarbeiter erstellen wir jeden Monat die Lohnabrechnungen mit Bescheinigungen und Meldungen und führen die Lohnkonten.
Jahresabschluss und Einnahmenüberschussrechnung
Der Steuerberater erstellt den Abschluss des Geschäftsjahres, auf dem die betrieblichen Steuererklärungen aufbauen. Je nach Pflicht erstellen wir den Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben oder die Einnahmenüberschussrechnung. Führen wir auch Ihre Buchhaltung, stützt sich der Abschluss auf die laufend gebuchten Zahlen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister übernehmen wir ebenfalls.
Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Mit Ihrer Vollmacht vertritt der Steuerberater Sie gegenüber dem Finanzamt. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und besprechen mit Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Der Einspruch ist nach § 355 AO in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen. Außerdem stellen wir Anträge auf Stundung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen und begleiten Betriebsprüfungen.
Gestaltung und Beratung bei einmaligen Anlässen
Vor einer Entscheidung mit steuerlichen Folgen berät der Steuerberater zu den möglichen Wegen. Wir begleiten Gründung und Wahl der Rechtsform, die Nachfolge im Unternehmen, Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Anteilen sowie Planung und Finanzierung mit den Gesprächen bei der Bank. Vertragsentwürfe prüfen wir nach steuerlichen Gesichtspunkten, die Verträge selbst gestalten Rechtsanwalt oder Notar.

Kanzlei
Ein Ansprechpartner für alle Bereiche
Yannick Blank betreut als Steuerberater alle drei Bereiche gemeinsam mit seinem Team. Greifen Bereiche ineinander, etwa bei Selbständigen mit Betrieb und privater Erklärung, bleibt es bei einem Ansprechpartner. Ob Sie in die Kanzlei in der Lutherstraße kommen oder digital mit uns arbeiten, Sie sprechen mit denselben Menschen.
Auch ein Anliegen außerhalb der drei Bereiche können Sie uns schildern. Wir sagen Ihnen dann, ob und wie wir Sie dabei begleiten. Ihr Honorar nennen wir Ihnen auf Anfrage. Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Leistungen
Was macht ein Steuerberater?
Ein Steuerberater erstellt Steuererklärungen und Abschlüsse, führt auf Wunsch Buchhaltung und Lohnabrechnung, berät vor Entscheidungen mit steuerlichen Folgen und vertritt seine Mandanten gegenüber dem Finanzamt. Die fünf Aufgabenfelder beschreiben wir auf dieser Seite einzeln.
Brauche ich einen Steuerberater?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Steuererklärungen und Buchhaltung dürfen Sie grundsätzlich selbst erstellen. Sinnvoll ist ein Steuerberater, wenn Ihnen dafür die Zeit fehlt, Sie einen Betrieb mit Buchhaltung und Abschluss führen, Mitarbeiter beschäftigen, ein Erbe antreten oder vor einer Entscheidung mit steuerlichen Folgen stehen. Ob das auf Ihre Lage zutrifft, klären wir im Gespräch.
Was übernimmt ein Steuerberater nicht?
Allgemeine Rechtsberatung, Beurkundungen und die gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen gehören nicht dazu. Rechtsdienstleistungen außerhalb des Steuerrechts sind nach § 5 RDG nur als Nebenleistung erlaubt, Verträge entwirft deshalb in der Regel ein Rechtsanwalt. Beurkundungen nimmt nach § 20 BNotO der Notar vor. Gesetzliche Abschlussprüfungen übernehmen nach § 319 HGB Wirtschaftsprüfer, bei mittelgroßen GmbH auch vereidigte Buchprüfer.
Kann ich Buchhaltung und private Steuererklärung zusammen abgeben?
Ja. Als Selbständiger oder Freiberufler können Sie uns die laufende Buchhaltung Ihres Betriebs und Ihre private Einkommensteuererklärung gemeinsam übertragen. Die Betreuung für Selbständige umfasst je nach Pflicht auch die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanz. Rückfragen zu Betrieb und privater Erklärung gehen dann an dieselbe Person.
Kontakt
Der passende Bereich für Ihr Anliegen
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung Ihrer Lage, dazu bei Bedarf der letzte Steuerbescheid oder der letzte Abschluss. Danach sagen wir Ihnen, welcher Bereich passt und wer sich darum kümmert.