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Blank Steuerberatung

Leistungen der Steuerberatung Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen in Heidelberg

Die Blank Steuerberatung ist die Steuerkanzlei von Steuerberater Yannick Blank in Heidelberg-Neuenheim. Sie betreut Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen in drei Bereichen. Zu den Leistungen gehören Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Jahresabschluss, die Beratung bei Gründung, Nachfolge und Betriebsprüfung sowie die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Die Zusammenarbeit läuft persönlich in der Kanzlei oder digital über DATEV Unternehmen online. Jedes Mandat hat einen festen Ansprechpartner.

Eckdaten

Die Leistungen auf einen Blick

Kanzlei
Blank Steuerberatung, Steuerberater Yannick Blank, M.A. Taxation
Sitz
Lutherstraße 9, 69120 Heidelberg, im Stadtteil Neuenheim
Mandanten
Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen
Bereiche
Unternehmen & Selbständige, Privatpersonen, Gestaltung & Beratung
Zusammenarbeit
Persönlich in der Kanzlei oder digital über DATEV Unternehmen online
Honorar
Individuell, auf Anfrage

Leistungen

Die drei Leistungsbereiche der Kanzlei

Anlässe

Welcher Bereich zu Ihrem Anlass passt

Viele Anliegen beginnen mit einem konkreten Anlass und nicht mit einer Steuerart.

  • Eine Firma gründen

    Vor der Gründung vergleichen wir die Rechtsformen anhand Ihres Businessplans. Die Beratung zur Gründung setzt an, bevor Verträge unterschrieben sind.

  • Erste Mitarbeiter

    Mit der ersten Einstellung kommt die monatliche Lohnabrechnung dazu. Die Lohnbuchhaltung mit Lohnkonten und Bescheinigungen übernehmen wir für Sie.

  • Selbständig und privat

    Als Selbständiger können Sie Buchhaltung und private Einkommensteuererklärung in eine Hand geben. Die Betreuung für Selbständige verbindet beides.

  • Ein unklarer Bescheid

    Weicht der Bescheid von Ihrer Erklärung ab, gilt für einen Einspruch eine kurze Frist. Wir prüfen den Steuerbescheid und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

  • Erbe oder Schenkung

    Haben Sie eine Wohnung geerbt oder wollen Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen, beraten wir Sie zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Verträge gestalten Notar oder Rechtsanwalt.

  • Das Finanzamt prüft

    Kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an, übernehmen wir ab der Prüfungsanordnung die Begleitung der Prüfung und sind Ansprechpartner für die Prüfer.

Leistungen

Was ein Steuerberater für Sie übernimmt

Nach § 33 StBerG berät ein Steuerberater seine Mandanten in Steuersachen, vertritt sie und hilft ihnen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Hilfe bei der Buchführung und bei Abschlüssen für die Besteuerung.

Steuererklärungen privat und betrieblich

Ein Steuerberater erstellt Ihre Steuererklärungen und reicht sie nach Ihrer Freigabe beim Finanzamt ein. Für Privatpersonen ist das vor allem die Einkommensteuererklärung, für Betriebe je nach Tätigkeit und Rechtsform die Erklärungen zur Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Bei einem Erbe oder einer Schenkung beraten wir zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung

Gibt ein Betrieb seine Buchhaltung ab, führt der Steuerberater sie laufend und rechnet die Löhne ab. Wir kontieren Ihre Geschäftsfälle und bereiten die Zahlen in betriebswirtschaftlichen Auswertungen auf, die Sie auf Wunsch online einsehen. Für Ihre Mitarbeiter erstellen wir jeden Monat die Lohnabrechnungen mit Bescheinigungen und Meldungen und führen die Lohnkonten.

Jahresabschluss und Einnahmenüberschussrechnung

Der Steuerberater erstellt den Abschluss des Geschäftsjahres, auf dem die betrieblichen Steuererklärungen aufbauen. Je nach Pflicht erstellen wir den Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben oder die Einnahmenüberschussrechnung. Führen wir auch Ihre Buchhaltung, stützt sich der Abschluss auf die laufend gebuchten Zahlen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister übernehmen wir ebenfalls.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Mit Ihrer Vollmacht vertritt der Steuerberater Sie gegenüber dem Finanzamt. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und besprechen mit Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Der Einspruch ist nach § 355 AO in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen. Außerdem stellen wir Anträge auf Stundung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen und begleiten Betriebsprüfungen.

Gestaltung und Beratung bei einmaligen Anlässen

Vor einer Entscheidung mit steuerlichen Folgen berät der Steuerberater zu den möglichen Wegen. Wir begleiten Gründung und Wahl der Rechtsform, die Nachfolge im Unternehmen, Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Anteilen sowie Planung und Finanzierung mit den Gesprächen bei der Bank. Vertragsentwürfe prüfen wir nach steuerlichen Gesichtspunkten, die Verträge selbst gestalten Rechtsanwalt oder Notar.

Porträt von Yannick Blank, Steuerberater, in dunklem Sakko und weißem Hemd
Yannick Blank Steuerberater, M.A. Taxation

Kanzlei

Ein Ansprechpartner für alle Bereiche

Yannick Blank betreut als Steuerberater alle drei Bereiche gemeinsam mit seinem Team. Greifen Bereiche ineinander, etwa bei Selbständigen mit Betrieb und privater Erklärung, bleibt es bei einem Ansprechpartner. Ob Sie in die Kanzlei in der Lutherstraße kommen oder digital mit uns arbeiten, Sie sprechen mit denselben Menschen.

Auch ein Anliegen außerhalb der drei Bereiche können Sie uns schildern. Wir sagen Ihnen dann, ob und wie wir Sie dabei begleiten. Ihr Honorar nennen wir Ihnen auf Anfrage. Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Kanzlei und Team kennenlernen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Leistungen

Was macht ein Steuerberater?

Ein Steuerberater erstellt Steuererklärungen und Abschlüsse, führt auf Wunsch Buchhaltung und Lohnabrechnung, berät vor Entscheidungen mit steuerlichen Folgen und vertritt seine Mandanten gegenüber dem Finanzamt. Die fünf Aufgabenfelder beschreiben wir auf dieser Seite einzeln.

Brauche ich einen Steuerberater?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Steuererklärungen und Buchhaltung dürfen Sie grundsätzlich selbst erstellen. Sinnvoll ist ein Steuerberater, wenn Ihnen dafür die Zeit fehlt, Sie einen Betrieb mit Buchhaltung und Abschluss führen, Mitarbeiter beschäftigen, ein Erbe antreten oder vor einer Entscheidung mit steuerlichen Folgen stehen. Ob das auf Ihre Lage zutrifft, klären wir im Gespräch.

Was übernimmt ein Steuerberater nicht?

Allgemeine Rechtsberatung, Beurkundungen und die gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen gehören nicht dazu. Rechtsdienstleistungen außerhalb des Steuerrechts sind nach § 5 RDG nur als Nebenleistung erlaubt, Verträge entwirft deshalb in der Regel ein Rechtsanwalt. Beurkundungen nimmt nach § 20 BNotO der Notar vor. Gesetzliche Abschlussprüfungen übernehmen nach § 319 HGB Wirtschaftsprüfer, bei mittelgroßen GmbH auch vereidigte Buchprüfer.

Kann ich Buchhaltung und private Steuererklärung zusammen abgeben?

Ja. Als Selbständiger oder Freiberufler können Sie uns die laufende Buchhaltung Ihres Betriebs und Ihre private Einkommensteuererklärung gemeinsam übertragen. Die Betreuung für Selbständige umfasst je nach Pflicht auch die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanz. Rückfragen zu Betrieb und privater Erklärung gehen dann an dieselbe Person.

Kontakt

Der passende Bereich für Ihr Anliegen

Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung Ihrer Lage, dazu bei Bedarf der letzte Steuerbescheid oder der letzte Abschluss. Danach sagen wir Ihnen, welcher Bereich passt und wer sich darum kümmert.