Digitale Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei in Heidelberg
Die Zusammenarbeit mit der Blank Steuerberatung beginnt mit einem Gespräch, danach erteilen Sie uns die Vollmacht und wir richten Ihre Zugänge ein. Unternehmen und Selbständige laden Belege in DATEV Unternehmen online hoch und rufen dort ihre Auswertungen ab. Privatpersonen senden Unterlagen auf Wunsch digital. Fragen klären wir am Telefon, per E-Mail oder in der Kanzlei.

Ablauf
Vom Gespräch zur laufenden Betreuung
Gespräch
Am Telefon oder in der Kanzlei besprechen wir Ihre Lage und welche Leistungen Sie brauchen. Ihre Fragen zum Honorar beantworten wir, bevor Sie uns beauftragen.
Vollmacht
Sie beauftragen uns und erteilen die Vollmacht. Damit vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt. Hatten Sie bisher einen anderen Steuerberater, stimmen wir die Übergabe mit ihm ab.
Einrichtung
Wir richten die digitalen Zugänge ein, für Unternehmen und Selbständige DATEV Unternehmen online. Mit Ihnen legen wir fest, auf welchem Weg Ihre Belege und Unterlagen zu uns kommen.
Laufende Betreuung
Wir bearbeiten Ihre Unterlagen fortlaufend und achten auf Ihre Fristen. Für Rückfragen haben Sie einen festen Ansprechpartner in der Kanzlei, Auswertungen stehen für Unternehmen online bereit.
Übernahme
Wie der Wechsel zur Kanzlei abläuft
Grundlage unserer Vertretung ist Ihre Vollmacht. Nach § 80 AO in der Fassung vom Oktober 2026 kann sich jeder Beteiligte gegenüber dem Finanzamt durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bescheide gehen nach § 122 AO in der Regel an die Kanzlei, wenn dem Finanzamt eine Empfangsvollmacht vorliegt. Umfasst die Vollmacht nach § 80a AO auch den Datenabruf, kann die Kanzlei die beim Finanzamt zu Ihrer Person gespeicherten Daten für Ihre Erklärung abrufen.
Haben Sie bisher mit einer anderen Kanzlei gearbeitet, klären wir die Übergabe auf Grundlage Ihrer Vollmacht direkt mit ihr. Ihre Fristen laufen beim Wechsel weiter. Deshalb sichten wir zuerst die letzten Bescheide und halten fest, welche Erklärungen und Abschlüsse noch offen sind.
Nach § 66 des Steuerberatungsgesetzes, Stand Oktober 2026, muss Ihr bisheriger Berater Ihnen die Dokumente, die er von Ihnen oder für Sie erhalten hat, grundsätzlich auf Verlangen herausgeben. Arbeitet er ebenfalls mit DATEV, lassen sich Ihre Daten mit seiner Zustimmung über das DATEV-Rechenzentrum zu uns übertragen.
Zusammenarbeit
Belege und Unterlagen digital austauschen
Belege, Auswertungen und Rückfragen laufen bei Unternehmen anders als bei Privatpersonen.
Für Unternehmen und Selbständige
In DATEV Unternehmen online laden Sie Ihre Belege hoch, als Foto oder als Datei. Wir buchen sie, und auf Wunsch rufen Sie dort Ihre Auswertungen und Buchhaltungskonten selbst ab. So sehen Sie, wann Sie möchten, wo Ihr Betrieb steht. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, können diese ihre Lohnabrechnungen digital über DATEV Arbeitnehmer online erhalten.
Für Privatpersonen
Die Unterlagen für Ihre Steuererklärung schicken Sie uns auf Wunsch digital. Rückfragen beantworten wir am Telefon oder per E-Mail, und wenn Sie es vorziehen, in der Kanzlei. Liegt der Bescheid des Finanzamts vor, prüfen wir, ob er Ihrer Erklärung entspricht.
Die Programme der Kanzlei
Die Kanzlei arbeitet mit Programmen von DATEV. Ein Betrieb ohne Mitarbeiter braucht in der Regel nur DATEV Unternehmen online, ein Arbeitgeber zusätzlich DATEV Arbeitnehmer online. Welche Programme für Sie passen, besprechen wir vor der Einrichtung.
- DATEV Unternehmen online für Belege, Buchhaltung und Auswertungen
- DATEV Arbeitnehmer online für die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter
- Auftragswesen online beim Aufbau der digitalen Buchhaltung
- Digitale Personalakte über DATEV Arbeitnehmer online
- Ersetzendes Scannen von Papierbelegen
Umstellung auf digitale Belege
Den Schritt von Papier zu digitalen Belegen planen wir mit Ihnen als eigene Beratung. Zuerst prüfen wir, welche Daten Ihre vorhandenen Programme über Schnittstellen an die Buchhaltung übergeben können. Danach bauen wir die digitale Buchhaltung auf.
Beim ersetzenden Scannen tritt das gescannte Abbild an die Stelle des Papierbelegs. Nach § 147 Absatz 2 der Abgabenordnung, wie er im Oktober 2026 gilt, dürfen Buchungsbelege auf einem Datenträger aufbewahrt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und das Abbild mit dem Beleg bildlich übereinstimmt.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur digitalen Zusammenarbeit
Wie beginnt die Zusammenarbeit mit der Kanzlei?
Sie beginnt mit einem Gespräch am Telefon oder in der Kanzlei, in dem Sie uns Ihre Lage schildern. Mit Ihrer Vollmacht richten wir anschließend Ihre Zugänge ein. Nach Heidelberg müssen Sie dafür nicht kommen, die Zusammenarbeit funktioniert auch vollständig digital. Das Honorar für Ihr Mandat nennen wir Ihnen auf Anfrage vor der Beauftragung.
Was passiert mit meinen Unterlagen und Fristen, wenn ich bisher anders beraten wurde?
Der bisherige Berater muss Ihnen Ihre Unterlagen grundsätzlich auf Verlangen herausgeben, und laufende Fristen gelten unverändert weiter. Mit Ihrer Vollmacht klären wir die Übergabe direkt mit ihm und sichten zuerst Ihre letzten Bescheide.
Wie reiche ich Belege ein?
Als Unternehmen oder Selbständiger laden Sie Ihre Belege als Foto oder Datei in DATEV Unternehmen online hoch. Als Privatperson geben Sie uns Ihre Unterlagen auf Wunsch digital. Welcher Weg in Ihrem Fall passt, legen wir bei der Einrichtung gemeinsam fest.
Wer richtet die Zugänge ein?
Das übernehmen wir nach der Beauftragung. Wir richten Ihre Zugänge zu DATEV Unternehmen online ein, für Arbeitgeber zusätzlich DATEV Arbeitnehmer online.
Wozu braucht die Kanzlei eine Vollmacht für das Finanzamt?
Mit der Vollmacht darf die Kanzlei Sie gegenüber dem Finanzamt vertreten. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, soll sich das Finanzamt nach dem Rechtsstand vom Oktober 2026 an ihn wenden. Je nach Umfang der Vollmacht gehen auch Ihre Bescheide an die Kanzlei, und sie kann Ihre beim Finanzamt gespeicherten Daten abrufen. Zum Empfang von Steuererstattungen ermächtigt die Vollmacht nach § 80 AO nicht.
Kontakt
Persönlich und digital erreichbar
Den Beginn der Zusammenarbeit stimmen wir persönlich mit Ihnen ab. Zum ersten Gespräch genügen die letzten Steuerbescheide und, je nach Fall, die letzte Steuererklärung oder der letzte Abschluss.